Rechtlicher Hinweis zur Verantwortlichkeit für Links auf externe
Internetseiten
Mit einem Urteil vom Mai 1998 (AZ: 312 O 85 / 98) fällte das LG Hamburg ein
Urteil zur Verantwortlichkeit für Links, die auf die Internetseiten Dritter
führen.
Grundsätzlich gilt:
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Abs. 3 bleibt unberührt.
Wir gewährleisten hiermit, die Ausbringung der Links auf andere Seiten im
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bzw. gar keinen Zugang zu haben, sondern lediglich aufgrund eines Mehrwertes für
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